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LUNCH / DINNER / BAR / EVENT

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Cutlerei GmbH/ Berg am Laim Str. 103 / 81673 München für Restaurant / Bar / Gastgarten & Event



Geltungsbereich


1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der „Die Cutlerei GmbH“ abgegebenen Angebote und abgeschlossenen Verträge über die entgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten sowie alle sonstigen Leistungen und Lieferungen. Als Betreiberin der „DIE CUTLEREI“ gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen auch für unsere Tätigkeiten unter dieser geschäftlicher Bezeichnung, sowie auch für die mietweise Überlassung vom Restaurant „Die Cutlerei“ und für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen.


2. Die Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn wir diese vorher ausdrücklichschriftlich bestätigen.


II. Vertragsschluss und Hinweispflicht


1. Alle unsere Angebote, insbesondere solche in Werbeunterlagen oder im Internet sind unverbindlich. Sie sind rechtlich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes anzusehen. Angebote des Kunden sind angenommen, wenn wir diese schriftlich bestätigen oder diese unverzüglich nach Abgabe des Angebotes bzw. termingemäß ausgeführt werden.


1.1 Bei Reservierungen über 10 Personen wird dem Kunden ein Menü vorgeschlagen. Sollten am Reservierungstag weniger Personen als vereinbart erscheinen, wird trotzdem die Anzahl der Menüs in Rechnung gestellt welche vorab bestellt wurden. 

Dies Beutetet:


1.2 Beläuft sich eine Reservierung auf 10 oder mehr Personen, so werden auch für alle reservierten Personen die Menüs abgerechnet, sofern der Kunde nicht 48h vor Buchung die Änderung der Personenanzahl bekannt gibt bzw. die Reservierung storniert.


Wir Die Cutlerei GmbH behalten uns vor bei Reservierungen, eine Rechnungsanschrift und als Sicherheit sowie eine Kreditkartennummer, oder auch eine Anzahlung anzufordern.


III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung


1. Die fristgerechte Einhaltung unserer Leistungen setzt die Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus; insbesondere die Leistung einer vereinbarten Anzahlung und die rechtzeitige Zurverfügungstellung von erforderlichen Unterlagen und Angaben durch den Kunden.


2. Soweit wir für den Kunden Leistungen und Auslagen an Dritte erbringen, hat uns der Kunde diese zu erstatten. Musiker und Künstlergagen sind vom Kunden bei Veranstaltungen direkt mit den betreffenden Personen abzurechnen. Eventuell anfallende GEMA- Gebühren trägt der Kunde.


3. Liegen zwischen Vertragsschluss und der Veranstaltung oder Tagung des Kunden mehr als 4 Monate, so behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen, höchstens jedoch um 5% zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostensteigerungen, insbesondere Steigerungen von Lebensmittel- oder Personalpreise oder Energiekosten eintreten oder die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht wird. Handelt der Kunde bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer), so kann die gesetzliche Umsatzsteuer jederzeit angepasst werden, wenn diese sich ändert.


4. Die Preise können von uns ferner geändert werden, wenn der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen an der Anzahl der gebuchten Räumlichkeiten, der Leistungen des Restaurants oder der Aufenthaltsdauer der Gäste oder der Anzahl wünscht und wir dem zustimmen.


5. Für eine Exklusivreservierung unserer Räume setzen wir einen Mindestumsatz bei Veranstaltungen in den verschiedenen Lokalitäten voraus. Der Mindestumsatz ist dabei der Betrag der in jedem Fall zur Zahlung fällig wird, auch wenn der tatsächliche Verzehr am Veranstaltungstag unterhalb dieses Betrages liegt. Umfasst die Reservierung Restaurant & Gartenbereich, so gilt für beide der Räume der folgend aufgeführte Mindestumsatz.


Die Cutlerei alle Preise excl.


Montag – Donnerstag


Restaurant     10.000€

Gastgarten       3.000€


Freitag – Samstag


Restaurant     15.000€

Gastgarten       5.000€


Sonntag/Feiertag


Restaurant     17.000€

Gastgarten       6.000€


Der Mindestumsatz beinhaltet die exklusive Nutzung des Raumes (für max. 9 Std.) inkl. Strom- & Heizkosten.


5.1. Bei Veranstaltungen über eine Event Agentur, gelten unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen. 


6. Wir sind berechtigt, Reservierungen von Restaurant & oder Gastgarten, insbesondere für Veranstaltungen oder Tagungen von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Ist diese im Vertrag nichts gesondert vereinbart kann bei der Anmietung eines Raumes der unter der vorigen Ziffer aufgeführte Mindestumsatz oder 50% des Menü- und Getränkeangebotes als Vorauszahlung verlangt werden.

Die Vorauszahlung muss spätestens 1 Wochen ( 7 Tage ) vor Veranstaltungsbeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Erfolgt die Reservierung der Veranstaltung in einem Zeitraum, der kürzer ist als 1 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum, ist die Vorauszahlung sofort zur Zahlung fällig. Erfolgt die Vorauszahlung in beiden Fällen nicht fristgemäß, sind wir berechtigt von der Buchung zurückzutreten und eine Stornogebühr zu verlangen.


7. Ist eine Leistung von uns nach Personen berechnet, so muss uns die genaue Personenzahl7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Die Abrechnung sämtlicher Leistungen, die pro Personen berechnet werden, erfolgt auf der Grundlage der zuletzt fristwahrend genannten Personenzahl, bzw. wenn keine Mitteilung fristwahrend erfolgt, auf Grundlage der in der Reservierung bzw. Buchung genannten Zahl. Übersteigt die tatsächliche Personenzahl an der Veranstaltung die zuletzt verbindlich genannte Anzahl an Personen, so ist diese für eine Abrechnung maßgebend.


8. Alle Einzelheiten von Veranstaltungen und die vertraglichen Absprachen hierzu, die sich nach Vertragsschluss ergeben, werden von uns in Veranstaltungs-Avis (VA-Avis) festgehalten, die wir an den Kunden versenden. Einwände und Änderungen hiergegen müssen uns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt mitgeteilt werden, ansonsten wird der Inhalt des VA-Avis Bestandteil des Vertrages. In dem VA-Avis wird auf diese rechtliche Wirkung auch erneut hingewiesen.


9. Wird eine Veranstaltung musikalisch begleitet, ist dies zeitlich wie folgt beschränkt:


Gastgarten: bis 22:00

Restaurant: bis 05.00


10. Für Servicemitarbeiter erheben wir ab 01:00 Uhr einen Nachtzuschlag von 50,00 € pro Stunde/Mitarbeiter.


11. Die Inanspruchnahme unseres Personals bei eigenen Leistungen des Veranstalters, z.B. Unterstützung bei der Dekoration oder Anlieferungen, wird gesondert mit €32,00 pro Mitarbeiter und Stunde berechnet.


12. Das Einbringen von Speisen und Getränken durch den Veranstalter ist nur mit unserer vorherigen Erlaubnis gestattet. Für eingebrachten Wein 0,7l berechnen wir in diesen Fällen 22,00 € pro Flasche, für eingebrachte Spirituosen 0,7l 66 € pro Flasche und für eingebrachten Kuchen einen Gedeckpreis von 3,50 € pro Person.


13. Gelangt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so hat er nach der ersten Mahnung für jede weitere Mahnung Mahnkosten in Höhe von 5,00 € an uns zu erstatten. Der Nachweis, dass uns keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden sind, steht dem Kunden frei. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer (siehe III 3.), Allgemeine Geschäftsbedingungen von Die Cutlerei / Berg am Laim Str. 103 / 81673 München - Stand: Juni 20


14.

Zahlungsinformationen – Nicht exklusive Buchung unserer Räumlichkeiten

Nach Abschluss des Vertrags wird der Auftraggeber gebeten, eine Anzahlung in Höhe von 100% des Menüpreises gemäß der Bestellung zu leisten. Diese Vorauszahlung dient als Sicherheit und Bestätigung der Reservierung unserer Räumlichkeiten für Ihre Veranstaltung.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass diese Anzahlung erforderlich ist, um die Planung und Vorbereitung Ihrer Veranstaltung zu gewährleisten. Sobald die Zahlung eingegangen ist, ist Ihre Buchung offiziell bestätigt.

Zahlungsinformationen – Exklusive Buchung unserer Räumlichkeiten

Für die exklusive Nutzung eines unserer Räume berechnen wir eine Umsatzgarantie, die aus dem Verzehr von Speisen und Getränken während Ihrer Veranstaltung besteht. Sollte der erreichte Umsatz die festgesetzte Umsatzgarantie nicht erreichen, wird Ihnen die Differenz als Raummiete am Ende der Veranstaltung in Rechnung gestellt.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Regelung, da die exklusive Bereitstellung unseres Raumes eine sorgfältige Planung und Organisation erfordert. Um die Verfügbarkeit des Raumes zu gewährleisten, bitten wir Sie, vor der Veranstaltung eine Anzahlung in Höhe von 100% der festgesetzten Umsatzgarantie an den Auftragnehmer zu leisten.

Zahlungsinformationen – Endzahlung

Wir möchten Ihnen den Zahlungsprozess so bequem wie möglich gestalten. Daher bitten wir Sie, Ihre Rechnung nach Veranstaltungsende in bar, per EC-Karte oder bequem per Kreditkarte (außer Diners) zu begleichen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Zahlungen auf Rechnung akzeptieren können.

Gerne stellen wir Ihnen im Vorfeld eine zusätzliche Anzahlungsrechnung aus, um den Restbetrag am Abend Ihrer Veranstaltung zu reduzieren. Falls Sie daran interessiert sind, sprechen Sie bitte unser Bankettbüro an, das Ihnen gerne behilflich ist.

Wir möchten sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen für Ihre interne Verrechnung erhalten. Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne einen Beleg mit Ihrer Firmierung aus. Bitte wenden Sie sich dazu an den zuständigen Restaurantleiter vor Ort.


IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme unserer Leistungen


Von uns bestätigte Reservierungen sind grundsätzlich für den Kunden verbindlich. Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung durch den Kunden nach Vertragsschluss, jedoch bevor diese zur Ausführung gelangt, hat der Kunde uns folgende Stornogebühren zu bezahlen:


für Veranstaltungen (Basis Mindestumsatz)


Ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20% 

Ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50%

Ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80%

Am Veranstaltungstag 100% 


V. Behandlung von Optionen des Kunden; Rücktritt durch uns bei Veranstaltungen


1. Ist dem Kunden von uns für einen bestimmten Veranstaltungstermin eine Option zur Reservierung eingeräumt worden, so muss der Kunde für eine verbindliche Reservierung die Option innerhalb der Frist ausüben. Erfolgt keine Erklärung innerhalb der Frist, verfällt die Möglichkeit der Reservierung für den Termin, der für Dritte freigegeben wird.

Erhalten wir für den Veranstaltungstermin einen Reservierungswunsch eines Dritten, so hat der Kunde auf Anfrage von uns innerhalb von zwei Tagen ab Erhalt der Anfrage uns gegenüber zu erklären ob er die Option ausübt. Erfolgt keine Erklärung verfällt die Option mit Ablauf des zweiten Tages unserer Anfrage.


2. Ist dem Kunden schriftlich im Vertrag ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt worden von einer verbindlichen Reservierung in einer bestimmten Frist kostenfrei zurückzutreten, so sind auch wir berechtigt gegenüber dem Kunden von der verbindlichen Reservierung unentgeltlich innerhalb der Frist zurückzutreten, wenn der Kunde auf Anfrage von uns auf das Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Eine Buchungen über unsere Online Reservierung kann der Käufer innerhalb einer Frist von 48 Stunden gebührenfrei stornieren.


3. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von uns gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


4. Ferner sind wir berechtigt, bei vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:


• höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

• Reservierungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.

• wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von uns in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von uns zuzurechnen ist.

• ein Fall einer unberechtigten Unter- oder Weitervermietung von Räumen an Dritte vorliegt.


5. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- oder ähnliche Veranstaltungen, können wir unterbinden bzw. abbrechen.


6. Erfolgt durch uns ein Rücktritt gegenüber dem Kunden bleibt davon das Recht zur Geltendmachung eines Schadens unberührt. Wir sind berechtigt den Schaden gemäß den Stornobedingungen unter IV. zu pauschalieren. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Stornogebühr entstanden ist.


VI. Bereitstellung der Räumlichkeiten, -übergabe und -rückgabe


1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume, wenn diese nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart sind.


2. Unsere Räumlichkeiten dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung für Vorstellungsgespräche, Verkaufs- oder ähnliche Veranstaltungen genutzt werden. Auch darf für die Nutzung unserer Räumlichkeiten ohne unsere Zustimmung nicht öffentlich 

eingeladen werden.


3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, die von der Bezahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden kann. Handelt der Kunde als Unternehmer (siehe III 3.) ist in diesem Fall das Recht der Kündigung gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen.


4. Gebuchte Räumlichkeiten stehen dem Kunden ab der vertraglich vereinbarten Uhrzeit zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.


5. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, dürfen wir die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, können wir für die Dauer des Verbleibens eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dieser Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


6. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Wir bewahren die Sachen drei Monate nach Veranstaltungsende auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Eine diesbezügliche Haftung von uns erfolgt nur nach Maßgabe der Ziffern 1 bis 3.


7. Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von uns besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Restaurantgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haften wir nur nach Maßgabe der Ziffern 1 bis 3. Etwaige Schäden sind uns unverzüglich anzuzeigen.


8. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch seine Gäste, seine Besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.


10. Bei Veranstaltungen bei denen wir der Veranstalter sind, übernehmen wir ebenfalls eine Haftung nur nach Maßgabe der Ziffern 1 bis 3.


11. Soweit wir für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln wir im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet dem Dritten für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt uns von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.


12. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von uns bedarf unserer schriftlichen Zustimmung; Diese kann von der kostenpflichtigen Beistellung eines Technikers abhängig gemacht werden. Durch die bei Verwendung dieser Geräte auftretenden Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von uns gehen zu Lasten des Kunden, soweit wir diese nicht nach Maßgabe der Ziffer 1 bis 3 zu vertreten haben. Die durch die Verwendung der Anlagen entstehenden Stromkosten dürfen wir pauschal erfassen und berechnen.


13. Störungen an von uns zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit wir diese Störungen nicht nach Maßgabe der Ziffer 1 bis 3 zu vertreten haben.


14. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.


15. Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt 12 Monate, soweit wir nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit haften.


VII. Haftung


1. Im Fall einer Pflichtverletzung haften wir auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz - vorbehaltlich der weiteren vertraglichen und gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht, sofern die Pflichtverletzung eine wesentliche Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen) oder Garantie betrifft oder zu einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt.


2. Bei einer Haftung wegen fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist die Haftung auf denjenigen Schaden beschränkt, der bei Vertragsschluss vertragstypisch vorhersehbar war.


3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten.


4. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im jeweiligen Restaurant. Ein Verwahrungsvertrag bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung eine Haftung nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen Ziffer 1 bis 3.


5. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Wir sind berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so sind wir berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. 


VIII. Schlussbestimmungen


1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.


2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist MÜNCHEN.


3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist München. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.


4. Auf die Rechtsbeziehung zum Kunden findet deutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf - CISG).


5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Die Cutlerei GmbH / Berg am Laim Str. 103 / 81673 München


Stand: Juni 20

DIE CUTLEREI GmbH

Berg am Laim Str. 103

81673 München

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